Erstkommunion und Firmung
Alle behördlichen Beschränkungen gelten derzeit bis zum 13. April, die diözesane Regelung hinsichtlich der Absage von Veranstaltungen und Treffen bis zum 20. April. Diese Termine bleiben in Kraft bis es neue Vorgaben von Regierungsseite gibt.
Für die Feiern von Erstkommunionen und Firmungen wird diözesan festgelegt, dass diese bis zum 29. Mai 2020 abgesagt sind, wobei eine weitere Verlängerung dieser Frist nicht auszuschließen ist. Neue Termine sollen von den Verantwortlichen in den Pfarren erst festgelegt werden, wenn die Dauer der behördlichen Maßnahmen geklärt ist.
Taufe und Trauung
Früheste Termine für die Feier von Taufen und kirchlichen Trauungen sind im Juni denkbar, immer unter dem Vorbehalt, dass die behördlichen Vorgaben dies erlauben. Falls keine Verschiebung möglich ist, können die Feiern im kleinsten Familienkreis stattfinden, d. h. jeweils mit maximal fünf TeilnehmerInnen (Trauung: das Brautpaar, zwei Trauzeugen, Priester oder Diakon; Taufe: Taufspender, Täufling, Eltern und Patin/Pate). Bei der Aufnahme des Trauungsprotokolls kann vom Eheseminar dispensiert werden.
Begräbnisse
Begräbnisse dürfen weiterhin nur im engsten Familienkreis am Friedhof stattfinden. Priester, Diakone und Begräbnisleiter/innen mögen auf ihren eigenen Schutz und auf den Schutz der anwesenden Personen achten, u. a. durch die Einhaltung des notwendigen Sicherheits-abstandes.
Neue Fragen ergeben sich rund um das von einigen Bestattern angebotene Live-Streaming von Begräbnissen.
Messintentionen
Hinsichtlich bereits bestellter und terminisierter Messintentionen gilt: Wenn wieder öffentliche Gottesdienstfeiern möglich sind, sind vor Ort angemessene Lösungen zu suchen. Die derzeit aufgeschobenen Requien sind jedenfalls zu feiern.
mit den besten Segenswünschen
Florian Huber
Generalvikar
(Auszug aus der Informations-Email der Diözese innsbruck an die Pfarren betreffend Corona-Maßnahmen - Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Trauungen, Begräbnisse sowie Ostern und Messintentionen, 31.03.2020)